Service & Garantie
Garantie
- BINDER übernimmt während 2 Jahren nach der Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des jeweiligen Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. BINDER kann die Garantie wahlweise durch:
- kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamten Produkten weiter);
- teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
- Ersatz durch ein neues Produkt durch BINDER (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz);
- Gutschrift zum Tagespreis (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung);
- oder Minderung erbringen.
- BINDER kann der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatz- / Austauschprodukt zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Garantiezusage durch BINDER Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls durch BINDER kann die Kundschaft das Ersatzprodukt zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder sie ist verpflichtet, das Ersatzprodukt auf eigene Kosten zurückzusenden.Die dem Kunden von Gesetzes wegen zwingend zustehenden Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Garantie unberührt.
- Reparatur außerhalb der Gewährleistung: Die Kosten für eine Reparatur außerhalb der Gewährleistung, gehen zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung fällt, behält sich BINDER vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.